ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines
DirectVision Fashion & Models vermittelt Auftragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Models für Foto, Film, Video und Modelling. Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten branchenübliche, verbindliche Rahmenbedingungen solcher Auftragsverhältnisse und regeln – ohne gegenteilige, schriftliche Absprachen – die Pflichten und Rechte von DirectVision Fashion & Models (Agentur), den Models und dem Auftraggeber.

Model-Datei
DirectVision Fashion & Models führt eine Model-Datei. Jede Person kann sich gegen eine Gebühr von Fr. 50.- eintragen lassen. Die Registrierung umfasst ein Datenblatt sowie ca. 10-15 Fotos. Minderjährige benötigen die Unterschrift der Eltern. Das Model erklärt sich mit der Veröffentlichung der Angaben gemäss Formular „Modeldatei“ im Internet einverstanden. Auftraggebern können zwecks Modelwahl CD-ROM mit Fotos und Modelangaben zur Verfügung gestellt werden. Die CD-ROM dürfen nicht kopiert, zu anderen Zwecken verwendet oder weitergegeben werden und sind zu retournieren. Der Eintrag in die Datei beinhaltet keine Garantie für Aufträge. Das Model verpflichtet sich, sich bei keiner anderen Agentur registrieren zu lassen und keine Aufträge direkt anzunehmen. Bei Verstoss gelten die unter „Exklusivität“ angeführten Bestimmungen. Das Model ist verpflichtet, das Datenblatt aktuell zu halten und jegliche Änderungen (z.B. Adresse, Aussehen, Gewicht, Haarfarbe etc.) umgehend zu melden. DirectVision Fashion & Models entscheidet, ob ein neues (kostenpflichtiges) Shooting gemacht werden muss. Muss ein Auftrag auf Grund nicht aktueller Daten und Fotos abgebrochen werden, gelten die unter „Reklamationen“ angeführten Bestimmungen für das Nicht-Erscheinen des Models.

Booking
Mit dem Booking-Auftrag gibt der Auftraggeber den gewünschten Auftrag bekannt. Die Vereinbarung kommt mit der Auftragsbestätigung durch DirectVision Fashion & Models zustande. Für die Einzelheiten des Auftrags sind die im Booking-Auftrag angeführten Details massgebend.

Honorare
Models: Das Modelhonorar ist dem Model unmittelbar nach Abschluss seiner Arbeit direkt durch den Auftfaggeber in bar zu bezahlen. Es gelten die unten aufgeführten Tarife und Tarifangaben. Angefangene Stunden werden zum vollen Stundensatz verrechnet.
Agentur: DirectVision Fashion & Models fakturiert ausschliesslich das Vermittlungshonnrar an den Auftraggeber. Zahlungskonditionen: 10 Tag nach Aufnahmetermin. Bei verspäteten Zahlungen wird eine Umtriebsgebühr von 20.- erhoben.

Casting
Der Auftraggeber kann Castings durchführen. Ein Casting dauert pro Model höchstens 20 Minuten und wird pauschal zum Preis von je Fr. 50.- für Model und Agentur verrechnet. Casting-Aufnahmen dürfen in keinem Fall veröffentlicht werden. Bei Missbrauch gelten die unter Produkte- / Kundenwechsel aufgeführten Bestimmungen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Spesen
Dem Model sind die Reisespesen für ein Bahnbillet 1. Klasse retour oder für Auto / Motorrad à Fr. 0.80 pro km zu vergüten. Weiter sind dem Model sind Fr. 50.- pro Anreisestunde für den schnellsten Weg vom Wohnort zum Arbeitsort zu vergüten. Verlängerte Reisezeiten infolge Staus etc. werden nicht vergütet. Andere Auslagen werden nur nach vorheriger Absprache verechnet. Spesen sind auch bei Castings zu vergüten.

Produkte- oder Kundenwechsel
Die Honorare für Model und DirectVision Fashion & Models gelten ausschliesslich für den mit DirectVision Fashion & Models vereinbarten Zweck und Kunden. Ein Wechsel des Kunden oder des Produkts ist nur mit schriftlichem Einverständnis von DirectVision Fashion & Models zulässig. Das Honorar für einen solchen Wechsel beträgt eine Tagespauschale sowie die Agenturgebühr zu den jeweils gültigen Ansätzen. Das Model kann einen Produkte- oder Kundenwechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen. Honorar und Spesen werden in diesem Fall trotzdem fällig.
Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung behalten sich das Model und DirectVision Fashion & Models rechtliche Schritte vor. Als Umtriebsentschädigung werden in jedem Fall mindestens Fr. 800.- in Rechnung gestellt.

Arbeitszeit
Models können stunden – oder tageweise gebucht werden. Die Tagesbuchung beträgt 8 Stunden. Es sind angemessene Pausen und Verpflegungsmöglichkeiten einzuplanen.

Annulation / Abbruch
Für fest gebuchte Termine, die nicht stattfinden und die nicht bis spätestens 12.00 Uhr des vorangehenden Werktages schriftlich annuliert werden, wir pro Model ein Ausfallhonorar (1 Std.) und je ein entsprechendes Agenturhonorar verrechnet. Wird ein Auftrag im Verlauf des Shootings aus Gründen, die weder dem Model noch der Agentur anzulasten sind, nicht angefangen oder abgebrochen, sind die vollen vereinbarten Honorare geschuldet.

Reservationen
Optionen sind ein Buchungs-Vorrecht für den Kunden. Optionsdaten verfallen automatisch, wenn sie nicht zwei Werktage vorher, spätestens bis 17.00 Uhr, durch den Auftraggeber schriftlich in Festbuchungen umgewandelt werden. Wenn für ein optioniertes Model in der Zwischenzeit eine Festbuchung erfolgt, muss sich der Optionär auf Anfrage innert zwei Stunden für eine Festbuchung entscheiden, andernfalls erlischt sein Vorrecht.

Wetterbuchungen
Wetterbuchungen sind Buchungen, die vom Wetter abhängig gemacht werden. Sie sind nur für den Einsatzort des Models möglich und in jedem Fall vorher als solche zu deklarieren. Der Auftraggeber kann eine wetterbedingte Buchung bis spätestens 3 Stunden vor Aufnahmebeginn der DirectVision Fashion & Models gegenüber schriftlich oder per E-Mail absagen. Ist das Model infolge langer Anreise und entsprechender Vorbereitungszeit bereits unterwegs, sind Reisespesen und Reisezeit trotzdem geschuldet. Bei einer Wetterbuchung sind im Voraus drei Termine festzulegen. Bei der ersten Absage werden 20%, bei der zweiten Absage 50% und bei der dritten Absage 100% der vereinbarten Honorare verrechnet.

Gültigkeitsdauer / Gültigkeitsbereich

Das Veröffentlichungsrecht gilt während einem Jahr ab der ersten Erscheinung und für ein Land. Bei weitergehendem Gebrauch (zeitlich / geografisch) gelten die gleichen Bestimmungen wie unter Produkte – / Kundenwechsel. Copyrights für weitere Jahre und Länder sind immer vor Gebrauch mit DirectVision Fashion & Models abzusprechen.

Persönlichkeitsschutz
Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Anzahl Begleitpersonen nach Absprache, mindestens jedoch zwei, mitzubringen. Bei minderjährigen Models muss immer mindestens eine volljährige Begleitperson dabei sein.
Dem Auftraggeber werden über die notwendigen Angaben hinaus keine persönlichen Daten über die Models (Adresse, Telefon usw.) erteilt. DirectVision Fashion & Models erhält vom Arbeitgeber von jedem Auftrag Archivfotos, Filme bzw. Videos als Arbeitsbelege.

Exklusivität
Die Models sind verpflichtet, während der Zeit, bei der sie bei DirectVision Fashion & Models unter Vertrag sind, keine Aufträge von DirectVision Fashion & Models – Kunden oder Dritten direkt anzunehmen. DirectVision Fashion & Models behält sich vor, Auftraggebern, die direkte Buchungen von DirectVision Fashion & Models vornehmen, entschädigende Honorarforderungen zu stellen. Bei direkter Auftragsannahme schuldet das Model DirectVision Fashion & Model eine Entschädigung von Fr. 600.-.

Reklamationen
Ist ein Model aufgrund der äusseren Erscheinung oder des Auftretens für den geplanten Einsatz untragbar, ist der Kunde berechtigt, entschädigungslos auf das Model zu verzichten. In diesem Fall ist DirectVision Fashion & Models sofort zu benachrichtigen, da sonst das Honorar trotzdem geschuldet ist. Es dürfen von dem Model keine Aufnahmen gemacht werden, mit Ausnahme von Aufnahmen zur Dokumentation der Beanstandung. DirectVision Fashion & Models bemüht sich um umgehenden Ersatz; das Vorgehen wird zwischen dem Auftraggeber und DirectVision Fashion & Models abgesprochen.
Bei Absage oder Nicht-Erscheinen des Models haftet das Model für den dem Auftraggeber entstandenen Schaden und schuldet DirectVision Fashion & Models in eine Pönalentschädigung von Fr. 300.-, ausser im Fall von höherer Gewalt. Bei Zuspätkommen hat das Model die vereinbarte Zeit nachzuarbeiten. Der Kunde hat das Recht, andere, z.B. auf Aufnahmen wartende Models auf Kosten des zu spät gekommenen Models einzusetzen und in direkter Verhandlung mit diesem zu entschädigen.

DirectVision Fashion & Models übernimmt keine Haftung, wenn ein Model nicht rechtzeitig bzw. gar nicht zum Shooting erscheint oder die Aufnahmen aus einem anderen Grund verschoben oder annuliert werden müssen.

Versicherung

Die Versicherung von Risiken aller Art ist Sache des Auftraggebers respektive des Models.

Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber, Direct Vision Fashion & Models sowie dem Model kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Uster.
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